VG Rheinauen: Allgemeinverfügung des Kreises verlängert
Blitzmeldung
Die Gültigkeit der Maßnahmen gemäß der „Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises vom 08.04.2021 zur Änderung und Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO“ (Amtsblatt Nr. 029/2021 vom 08.04.2021) wird bis zum Ablauf des 26.04.2021 verlängert.